Sturz einer Kurpatientin auf dem Rückweg von abendlichem Kneipenbesuch ist kein Arbeitsunfall

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein abendlicher Gaststättenbesuch einer Gruppe von Rehabilitanden außerhalb der Reha-Einrichtung ist dem privaten Bereich zuzuordnen, da nicht die Förderung des Kurerfolgs, sondern private Geselligkeit, Entspannung und das Genusserleben durch Essen und Trinken im Vordergrund stehen. Ein dabei erlittener Sturz auf dem nächtlichen Heimweg unterfällt daher nicht dem Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 23.03.2018 entschieden …