Der Spaziergang in der Mittagspause ist nicht unfallversichert!

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätigkeit verrichten. Spaziergänge in einer Arbeitspause sind jedoch sog. “eigenwirtschaftliche Verrichtungen”. Verunglückt ein Versicherter hierbei, ist dies nach einem Urteil des LSG Hessen (24.7.2019 – L 9 U 208/17) kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.. Was war geschehen? Ein 1962 geborener Versicherter arbeitete als Fondsmanager bei einer Investmentgesellschaft. Seine Arbeitszeiten konnte er weitgehend frei bestimmen. …