LAG München: Keine Anordnung einer verpflichtenden Anwesenheit (Änderung der Regeln zum mobilen Arbeiten/Home Office) ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

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Das LAG München hat auf Antrag des Betriebsrats in einem Eilverfahren entschieden, dass Anordnungen der Arbeitgeberin zum mobilen Arbeiten (hier Anordnung von Präsenztagen), die nicht nur eine bestehende Betriebsvereinbarung ausgestalten, sondern eine abweichende Regelung treffen, zu unterlassen sind, solange das Mitbestimmungsverfahren nicht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, durch Einigungsstellenspruch abgeschlossen oder eine rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist. Außerdem müssen bereits …

Initiativrecht für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung liegt beim Betriebsrat

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Das LAG München hat im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 13.09.2022  zu einer gesetzlichen Verpflichtung der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung entschieden, dass der Betriebsrat durch seine Initiative eine Regelung darüber erzwingen kann, wie die Arbeitszeiten erfasst werden (Beschluss vom 22.05.2023 – 4 TaBV 24/23). RA Joachim Schwede sagt dazu: “Spätestens seit der Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung steht das …

LAG München: Arbeitgeber darf die Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen

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Das LAG München hat mit Urteil vom 26.8.2021 entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen (Az. 3 SaGa 13/21). Was war …

LAG München: Ein Crowdworker ist kein Arbeitnehmer

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Eine Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis (LAG München, Urteil vom 4.12.2019 – 8 Sa 146/19). Was war geschehen? Das LAG München hat entschieden, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten – dem Betreiber einer Internetplattform – kein Arbeitsverhältnis besteht. Die Beklagte führt u.a. für Markenhersteller …