Mit einem Beschluss vom 7.6.2017 (Az. 4 B 100/17) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen im Rahmen eines Eilverfahrens die Stadt Leipzig dazu verpflichtet, dem antragstellenden Kind bis zur Entscheidung in der Hauptsache für die Wochentage Montag bis Freitag einen Betreuungsplatz von jeweils mindestens 7 Stunden in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr zur frühkindlichen Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder einer …