BSG: Das Jobcenter muss die Kosten für Schulbücher tragen

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Die Kosten für Schulbücher sind nach einem Urteil des BSG vom 8.5.2019 (Az. B 14 AS 6/18 R, B 14 AS 13/18 R) vom Jobcenter dann als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Was war geschehen? In beiden Fällen geht es um Kostenübernahmen von Schulbüchern, die nicht im Rahmen der Lehrmittelfreiheit überlassen werden. Die …

Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen

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1. Sofern die Anschaffungskosten für notwendige Schulbücher im Wert von 135,65 € für die 11. Klasse eines Beruflichen Gymnasiums nicht anderweitig übernommen werden (zB im Wege der Lernmittelfreiheit), deckt der Regelbedarf diese Kosten der Höhe nach evident nicht ab. 2. Kosten für Schulbücher, soweit sie nicht tatsächlich durch den Schulträger oder andere staatliche Stellen übernommen werden, sind ein durch Leistungen …