VG Minden: Kein Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

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Mit Urteil vom 20.09.2022 hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, dass einer Arbeitgeberin im Falle einer Betriebsschließung keine Erstattung gezahlter Verdienstausfallentschädigungen nach Infektionsschutzgesetz zusteht (Az. 16 K 1086/21). Der Fall: Vorübergehende Betriebsschließung Die klagende Arbeitgeberin aus Rheda-Wiedenbrück ist in der Fleischverarbeitungsbranche tätig. Da es im Jahr 2020 zu einem erheblichen Corona-Ausbruch in ihrem Betrieb kam, wurde dieser vorübergehend geschlossen. Zur gleichen …

LAG Düsseldorf: Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

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Auch eine durch eine Pandemie begründete Betriebsschließung rechnet nach einem Urteil des LAG Düsseldorf vom 30.03.2021 (8 Sa 674/20) zum Betriebsrisiko i.S.v. § 615 Satz 3 BGB. Es sei mangels klarer Abgrenzbarkeit nicht darauf abzustellen, ob diese Schließung eine gesamte Branche, die zunächst als solche abzugrenzen wäre, oder nur einzelne Betriebe dieser Branche, ggfs. bundesweit, nur in einzelnen Ländern oder …