Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall – datenschutzrechtliche Unwägbarkeiten sind klärungsbedürftig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Durch eine Reihe von Än­de­run­gen des In­fek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wurde ge­klärt, dass Ar­beit­ge­ber nicht ge­ne­rell den Im­mu­ni­sie­rungs­sta­tus der Be­schäf­tig­ten er­fra­gen dür­fen. In die­sem Zu­sam­men­hang er­rei­chen den baden-würt­tem­ber­gi­schen Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten Ste­fan Brink ak­tu­ell eine Viel­zahl von An­fra­gen. Er hat daher ein Po­si­ti­ons­pa­pier zum Thema vor­ge­legt. Darüber berichtet beck-aktuell. Keine Entschädigung bei fehlender Schutzimpfung Ergeht gegenüber einem Beschäftigten eine Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes, so leiste der …