Durch eine Reihe von Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurde geklärt, dass Arbeitgeber nicht generell den Immunisierungsstatus der Beschäftigten erfragen dürfen. In diesem Zusammenhang erreichen den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten Stefan Brink aktuell eine Vielzahl von Anfragen. Er hat daher ein Positionspapier zum Thema vorgelegt. Darüber berichtet beck-aktuell. Keine Entschädigung bei fehlender Schutzimpfung Ergeht gegenüber einem Beschäftigten eine Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes, so leiste der …