BAG: Keine Vergütung während des Lockdown

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nach einem Urteil des BAG vom 13.10.2021 (5 AZR 211/21) nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. Was war geschehen? Die Beklagte betreibt einen Handel mit Nähmaschinen und Zubehör …