Ein Schaden an der Halswirbelsäule einer Getränkeverräumerin, der nicht durch das Tragen schwerer Lasten auf der Schulter entsteht, sondern seine Ursache im alleinigen Tragen, Ziehen oder Schieben schwerer Lasten hat, ist keine Listen-BK. Ein solcher Schaden sei nach Ansicht des LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 06.04.2021, Az. L 3 U 172/20) auch nicht als eine sog. “Wie-BK” anzuerkennen. Arbeitsschutzvorschriften wie die …
LSG Rheinland-Pfalz: Eine Beeinträchtigung nach einer Grippeschutzimpfung ist kein Arbeitsunfall
Unterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen. Dies stellt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz klar (Urteil vom 06.09.2021, Az. L 2 U 159/20). Was war geschehen? Der Kläger ist als Gastronomieleiter bei einer GmbH beschäftigt, die u.a. die Küche eines Krankenhauses …