ArbG Siegburg bestätigt: Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Masken-Unverträglichkeit

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Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest – nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden und damit in der Hauptsache die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren bestätigt (Urteil vom 18.08.2021, Az. 4 Ca 2301/20). Was war …

ArbG Köln: Fristlose Kündigung trotz einer «Rotzlappenbefreiung»

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Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 17.06.2021 (Az. 12 Ca 450/21) die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat. Was war geschehen? Der Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin als Servicetechniker im Außendienst beschäftigt. Aufgrund der Pandemiesituation erteilte die Beklagte allen Servicetechnikern die Anweisung, bei der …