LSG Niedersachsen-Bremen: Das Jobcenter muss keine homöopathischen Präparate bezahlen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Jobcenter muss nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen grundsätzlich nicht mehr Medikamente bezahlen als die Krankenkasse, also etwas nicht die Kosten für homöopathische Präparate übernehmen. Für Ausnahmen gelten enge Voraussetzungen (Urteil vom 10.01.2019 – L 15 AS 262/16). Was war geschehen? Zugrunde lag der Fall eines 64-jährigen Hartz-IV-Empfängers, der Mehrbedarfsleistungen von 150 Euro/Monat für diverse pflanzliche und alternativmedizinische Präparate verlangte. Dies …