BSG: Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten PKWs, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht. Dies hat das Bundessozialgerichts am 23.02.2021 entschieden und damit der Revision eines Rentenversicherungsträgers stattgegeben (Az. B 12 R 21/18 R). Vereinbart ein Arbeitgeber mit der Belegschaft einen teilweisen …