SG Dortmund: Kein Arbeitsunfall eines Möbelverkäufers – Tinnitus durch Lautsprecher-Durchsagen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Möbelverkäufer, der nach Lautsprecher-Durchsagen im Möbelhaus über einen Tinnitus klagte, hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 29.03.2019, Az.: 7 U 1169/16): Selbst bei “lautem Einsprechen” sei auszuschließen, dass eine Lautsprecheranlage zu einem anhaltenden Hörschaden führe. Was war geschehen? Der Kläger hatte angegeben, er habe einen Hörsturz erlitten, weil er während der Arbeit mittels einer …