Die Kita-Förderungspraxis mit einer Ausgleichszahlung nach der “Münchner Förderformel” ist nach einem Urteil des VG München vom 22.9.2021 (Az. M 18 K 20.737) rechtswidrig. Die Klage einer Kita, die eine Ausgleichszahlung begehrte, ohne die Voraussetzungen dafür erfüllen zu wollen, scheiterte dennoch, da sich aus ihrer Ungleichbehandlung kein Anspruch auf die Ausgleichzahlung ableiten lasse. Das VG hat die Berufung zugelassen. Was …