Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität haben kein Anspruch auf Behandlungsmaßnahmen, welche die Uneindeutigkeit der äußeren Geschlechtsmerkmale erhöhen sollen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Bei nicht-binären, sich weder als Mann noch als Frau fühlenden Personen gibt es nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2022 (L 5 KR 1811/21) kein typisches Erscheinungsbild, das zur Herstellung der Übereinstimmung von Geschlecht und Geschlechtsidentität angeglichen werden könnte. Der Fall Die 24jährige, mit weiblichen Geschlechtsmerkmalen geborene und daher personenstandsrechtlich ursprünglich als weiblich registrierte klagende Person P ließ im …