BAG: Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune verdrängt die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Geht ein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes von der Bundesagentur für Arbeit auf eine Optionskommune über, finden nach § 6c III 3 SGB II ausschließlich die bei dem übernehmenden Rechtsträger geltenden Tarifverträge Anwendung. Diese gesetzliche Geltungsanordnung verdrängt nach einem Urteil des BAG vom 11.12.2019 (4 AZR 310/16) arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auf die Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit. Was war geschehen? Der Kläger war bei …