Infektionsschutzrechtliches Betretungs- und Tätigkeitsverbot für eine ungeimpfte Sekretärin

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Das Ge­sund­heits­amt der Stadt Gel­sen­kir­chen durf­te einer nicht gegen das Co­ro­na­vi­rus ge­impf­ten An­trag­stel­le­rin un­ter­sa­gen, das Kran­ken­haus, in dem sie als Se­kre­tä­rin ar­bei­tet, zu be­tre­ten oder dort tätig zu wer­den. Das hat jetzt das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len ent­schie­den (Beschluss vom 16.09.2022, Az. 13 B 859/22). RA Joachim Schwede sagt dazu: “Es gibt nun schon einige Entscheidungen zum Betretungsverbot. Diese ist besonders beachtlich, …

OVG Münster: Reduzierter Betreuungsumfang in nordrhein-westfälischen Kitas ist voraussichtlich rechtmäßig

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Der ein­ge­schränk­te Re­gel­be­trieb in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen nach der Co­ro­na­be­treu­ungs­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len ist der­zeit vor­aus­sicht­lich recht­mä­ßig, so das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Müns­ter am 10.07.2020 (Az. 13 B 855/20.NE). Es hat damit den Eil­an­trag eines El­tern­paa­res ab­ge­lehnt. Die Wie­der­auf­nah­me der Be­treu­ung aller Kin­der ohne zu­sätz­li­che Not­be­treu­ung sei sach­ge­recht. Hintergrund der Entscheidung Die Coronabetreuungsverordnung erlaubt Kindertageseinrichtungen, in denen ab dem 16.03.2020 nur eine Notbetreuung …