Ausländer, die in einer Einrichtung (hier: Wohnheim für psychisch Kranke) leben und dort weiteren notwendigen Lebensunterhalt erhalten, haben nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16.3.2020 (L 20 SO 397/19) keinen Anspruch auf einen Zuschuss für die Beschaffung eines ausländischen Passes. Was war geschehen? Der türkische Kläger wohnt in einem Wohnheim für psychisch Kranke und erhält vom Beklagten Leistungen der …