LSG Nordrhein-Westfalen: Kein Anspruch auf plattdeutsche Bescheide

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine für jedermann erkennbar völlig substanzlose Klage rechtfertigt nach einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 08.09.2022 (Az. L 7 AS 1360/21), über das das Gericht am 30.05.2023 informierte, die Verhängung von Verschuldenskosten i.H.v. 500 EUR. Der Fall Der Kläger bezog 2017 Arbeitslosengeld II. Auf seinen Wunsch hin wies ihm das beklagte Jobcenter eine Arbeitsgelegenheit in einem Bauernmuseum zu. Er beschritt …