Ist ein Arbeitnehmer allein infolge seiner beruflichen Tätigkeit polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt und erleidet dieser hierdurch einen Gesundheitsschaden, so ist dies als Arbeitsunfall anzuerkennen, da insoweit nicht von einer “privaten Verrichtung” auszugehen sei, so das Landessozialgericht Hessen in einem Urteil vom 17.10.2017 (Az.: L 3 U 70/14). Was war geschehen? Eine Frau arbeitete für die Deutsche Bahn am Service-Point des Fernbahnhofs …