Der nächste Sommer kommt bestimmt – Unfall im Pool des Chefs kann ein Arbeitsunfall sein

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Er­lei­det der Beschäftigte einer Zim­me­rei da­durch Ver­let­zun­gen, dass er sich wäh­rend sei­ner Ar­beit in einem Pool des Ar­beit­ge­bers er­frischt und dabei ver­un­glückt, so kann dies nach einem Urteil des SG München aus­nahms­wei­se einen Ar­beits­un­fall dar­stel­len (Urteil vom 2.5.2023, S 9 U 276/21). Dies gelte nach Ansicht des Gerichts zu­min­dest dann, wenn das Bad im Pool mit allen an­we­sen­den Kolleginnen und …