BSG: Unfallversicherungsschutz gilt auch an einem “Probetag”

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen “Probearbeitstag” verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 20.08.2019 entschieden (B 2 U 1/18 R). Der Kläger hat zwar nicht als Beschäftigter unter Versicherungsschutz gestanden, als er an dem “Probearbeitstag” Mülltonnen transportierte und dabei vom Lkw stürzte. Ein Beschäftigungsverhältnis lag nicht vor, weil der …