BAG: Kein Erschwerniszuschlag für eine Reinigungskraft wegen des Tragens einer OP-Maske

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine Rei­ni­gungs­kraft, die auf An­wei­sung ihres Ar­beit­ge­bers im Zu­sam­men­hang mit Co­ro­na-Schutz­maß­nah­men eine me­di­zi­ni­sche Ge­sichts­mas­ke tra­gen muss, be­kommt kei­nen ta­rif­li­chen Er­schwer­nis­zu­schlag. Dies hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt am 20.7.2022 (Az. 10 AZR 41/22) ent­schie­den. Vor­aus­set­zung dafür sei, dass es sich um einen Teil der per­sön­li­chen Schutz­aus­rüs­tung han­de­le. Dies sei bei der OP-Maske zu ver­nei­nen. Die Maske diene vor allem dem Schutz an­de­rer Per­so­nen …