SG Dresden: Die Rentenversicherung darf die Einholung ärztlicher Auskünfte nicht auf den Versicherten verlagern

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Die Deutsche Rentenversicherung darf nach einem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 15.4.2019 (Az. S 22 R 261/19) von ihren Versicherten nicht verlangen, erforderliche ärztliche Auskünfte auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Sie ist zur Ermittlung des Gesundheitszustandes bei der Entscheidung über einen Rehabilitationsantrag von Amts wegen verpflichtet. Was war geschehen? Der 29 Jahre alte Kläger arbeitet in einer Kinderkrippe. Er beantragte …

Sturz einer Kurpatientin auf dem Rückweg von abendlichem Kneipenbesuch ist kein Arbeitsunfall

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Ein abendlicher Gaststättenbesuch einer Gruppe von Rehabilitanden außerhalb der Reha-Einrichtung ist dem privaten Bereich zuzuordnen, da nicht die Förderung des Kurerfolgs, sondern private Geselligkeit, Entspannung und das Genusserleben durch Essen und Trinken im Vordergrund stehen. Ein dabei erlittener Sturz auf dem nächtlichen Heimweg unterfällt daher nicht dem Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 23.03.2018 entschieden …