BAG: Der Arbeitgeber muss Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung wie Arbeitszeit vergüten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeitszeit zu vergüten (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 17.10.2018, Az.: 5 AZR 553/17). Maßgeblich sei grundsätzlich die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy-Class anfallen würde. Was war geschehen? Der Kläger ist bei dem beklagten Bauunternehmen als technischer Mitarbeiter beschäftigt und …