ArbG Köln: Fristlose Kündigung trotz einer «Rotzlappenbefreiung»

Joachim Schwede Archiv 2 Kommentare

Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 17.06.2021 (Az. 12 Ca 450/21) die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat. Was war geschehen? Der Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin als Servicetechniker im Außendienst beschäftigt. Aufgrund der Pandemiesituation erteilte die Beklagte allen Servicetechnikern die Anweisung, bei der …