BSG: Überzahlte Rente ist von der Bank trotz Konto-Auflösung nach dem Tod des Versicherten zurückzuüberweisen

Joachim Schwede Archiv 2 Kommentare

Der Anspruch eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gegen eine Bank auf Rücküberweisung von Renten, die nach dem Tod eines Versicherten überzahlt wurden, erlischt nicht durch die Auflösung des Kontos des Rentenempfängers (Beschluss des Großen Senat des Bundessozialgerichts vom 20.2.2019, Az.: GS 1/18). Hintergrund der Entscheidung Ausgangspunkt des Verfahrens war der Vorlagebeschluss des 5. Senats des BSG vom 17.08.2017 (B 5 …