Das Jobcenter muss nicht für eine Hochzeitsfeier zahlen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Gewährung von “Heiratsgeld” zur Finanzierung von Hochzeitsfeierlichkeiten, da das Sozialrecht hierfür keine Rechtsgrundlage vorhält. Es handele sich auch nicht um darlehensweise zu gewährenden unabweisbaren Bedarf. So entschied das Sozialgericht Mainz mit Beschluss vom 17.05.2018 (Az.: S 10 AS 777/17). Was war geschehen? Ein junges Mainzer Paar mit zwei kleinen Kindern wollte heiraten und …