Die Zeiten einer zugewiesenen Beschäftigung in der Strafhaft sind keine rentenversicherungsrechtlichen Beitragszeiten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Zeiten einer zugewiesenen Beschäftigung während einer Strafhaft sind nicht als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen (Sozialgericht (SG) Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 30.07.2018, Az.: S 11 R 4137/17). Es fehle an einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, da es sich um Pflichtarbeit und nicht um eine frei übernommene Tätigkeit handele. Was war geschehen? Der Kläger begehrte die Berücksichtigung der Zeiten der Beschäftigung in Strafhaft …