Der Unfallversicherungsschutz für einen Oktoberfestbesuch mit Kollegen ist an enge Voraussetzungen gebunden

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Besuch des Münchener Oktoberfestes im Kollegenkreis stellt nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 1.10.2018 (Az.: S 115 U 309/17) nur unter engen Voraussetzungen eine betriebliche Veranstaltung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Einem Monteur, der im Auftrag seiner Firma bei einer Brauerei in München eingesetzt war und dort mit Kollegen aus der eigenen Firma und Brauerei-Mitarbeitern einen Brauerei-Nachmittag …