Stürzt ein Beschäftigter bei der Teilnahme an einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf, hat er keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Urteil des SG Dortmund vom 4.2.2020, Az. S 17 U 237/18). Was war geschehen? Die Klägerin, eine Jobcenter-Mitarbeiterin, nahm zusammen mit 80 Arbeitskollegen an einem Firmenlauf mit insgesamt 10.000 Menschen teil, der von …