Sozialgericht Dortmund: Fütterung der städtischen Streunerkatzen führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine ehrenamtlich für einen Tierschutzverein tätige Person, die streunende Tiere füttert, hat im Falle eines Unfalls keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht (SG) Dortmund mit seinem Urteil vom 6.6.2019 (S 18 U 452/18)  im Falle einer Frau aus Lünen entschieden, die als ehrenamtliches Mitglied in einem gemeinnützigen Tierschutzverein nach der Fütterung der städtischen Streunerkatzen einen Verkehrsunfall …