Dieses hat das Sozialgericht Aachen mit Urteil vom 06.10.2017 (Az.: S 6 U 135/16, BeckRS 2017, 133712) entschieden. Was war geschehen? Das Gericht gab einem Versicherten Recht, der an einer mehrtägigen betrieblichen Veranstaltung eines Partnerunternehmens seines Arbeitgebers teilgenommen hatte. In diesem Rahmen fand auch ein Bowling-Turnier, in dessen Verlauf der Kläger auf der Bowlingbahn ausrutschte und sich seine Schulter ausrenkte. …