Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie sind regelmäßig kein Grund für den vorzeitigen Abbruch eines Sabbatjahrs. Ein besonderer Härtefall, in dem eine Fortsetzung nicht mehr zumutbar sei, liege nicht vor, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 24.07.2020 (Az. 6 B 925/20; 6 B 957/20) im Fall zweier freigestellter Lehrer, deren Weltreise wegen Corona nicht wie geplant zu Ende gebracht werden konnte. …