BAG: Beschäftigung während der Badesaison ist ein zulässiges Saisonarbeitsverhältnis

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers kann nach einem Urteil des BAG vom 19.11.2019 (7 AZR 582/17) jedenfalls dann wirksam sein, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht. Was war geschehen? Der Kläger war seit Juli 2000 bei der beklagten Gemeinde tätig. Nach dem Arbeitsvertrag vom 01.04.2006 …