LAG Berlin-Brandenburg: Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit dem Scan einer Unterschrift

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 16.03.2022 (23 Sa 1133/21) bestätigt hat. Was war geschehen? Die Klägerin war für ein Unternehmen des Personalverleihs tätig. Bei Aufträgen von entleihenden Betrieben und Einverständnis der …