Viele Kinder besuchen Kindertageseinrichtungen zunächst zeitweise, um zu sehen, ob sie sich wohlfühlen. Doch sind sogenannte Schnupperkinder auch gesetzlich unfallversichert? Franziska Lüdtke, Abteilungsleiterin Recht und Rente bei der Unfallkasse Baden-Württemberg, nimmt die Sorge: “Ja, sie sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Dazu gehört natürlich, dass die Kinder ganz normal am Betreuungsangebot der Einrichtung teilnehmen mit dem Ziel der Aufnahme in diese Einrichtung.” …