LSG Nordrhein-Westfalen: Eine Mund-Nase-Bedeckung begründet keinen Mehrbedarf

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die derzeit zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vorgeschriebenen Gesichtsbedeckungen sind aus dem SGB-II-Regelbedarf zu finanzieren, da sie nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein Westfalen vom 30.4.2020 als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden können (Az.: L 7 AS 625/20 B ER). Was war geschehen? Der Antragsteller führte vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen erfolglos ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen das …