Die Benachteiligung eines Schwerbehinderten ist bereits durch den Arbeitsvertrag möglich!

Joachim Schwede Archiv 5 Kommentare

Die in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag enthaltene Erklärung des Arbeitnehmers, nicht den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes zu unterliegen, indiziert bereits eine Benachteiligung wegen einer Behinderung. Auch die tätigkeitsneutrale Frage nach einer Schwerbehinderung bei einer Einstellung ist unzulässig. Das sind die Kernaussagen eines Urteils des ArbG Hamburg vom 27.6.2017 – 20 Ca 22/17 (BeckRS 2017, 119652). Frage nach der Behinderung im Einstellungsgespräch …