Versicherter Betriebsweg zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Zurücklegen eines Betriebswegs zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht nach einem Urteil des SG Frankfurt/Oder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Urteil vom 25.03.2022, Az. S 10 U 108/21).