Der Arbeitgeber darf eine geplante Präsenzsitzung des Gesamtbetriebsrats nicht wegen gesteigerten Corona-Risikos untersagen. Dies gilt insbesondere, wenn geheim durchzuführende Wahlen anstehen, die nicht in Form einer Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg durch Beschluss vom 24.08.2020 (Az. 12 TaBVGa 1015/20). Was war geschehen? Der Arbeitgeber, ein Unternehmen, das Rehabilitationskliniken betreibt, hat dem bei ihm gebildeten Gesamtbetriebsrat …