OVG Hamburg: Benutzung von öffentlichen Kinderspielplätzen durch eine Kindertageseinrichtung als Sondernutzung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Benutzung von öffentlichen Kinderspielplätzen durch eine Kindertageseinrichtung, die dadurch den Nachweis für eine kindgerechte Außenspielfläche von zweckentsprechender Größe erbringen möchte, um die räumlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 SGB VIII zu erfüllen, überschreitet nach einem Beschluss des OVG Hamburg vom 5.11.2020 …