LSG: Nebenberuflicher Volleyballtrainer ist rentenversicherungspflichtig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nord­rhein-West­fah­len hat ent­schie­den, dass ein ne­ben­be­ruf­lich tä­ti­ger Vol­ley­ball­trai­ner ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig ist (Urteil vom 30.09.2020 – L 3 R 305/18). Denn der sach­li­che Schwer­punkt sei­ner Tä­tig­keit für den Sport­ver­ein liege nach den vom Bun­des­so­zi­al­ge­richt ent­wi­ckel­ten Kri­te­ri­en auf der Leh­r- und nicht der Be­ra­ter­tä­tig­keit. Was war geschehen? Der Kläger trainierte nebenberuflich Volleyballmannschaften. Nach einer Betriebsprüfung bei seinem Sportverein stellte der beklagte …