LAG Schleswig-Holstein: Wirksame Verdachtskündigung erfordert eine angemessene Zeitspanne für die Stellungnahme des Arbeitnehmers

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Wer einem Arbeitnehmer gegenüber eine Kündigung aussprechen will, die nicht auf Tatsachen, sondern auf einem Verdacht beruht, muss ihm nach einem Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 21.3.2018 (3 Sa 398/17) eine angemessene Zeit für eine Stellungnahme einräumen. Setze der Arbeitgeber dagegen eine zu kurze Frist und kündige dem Arbeitnehmer nach deren Ablauf, ohne dass die Stellungnahme des Betroffenen vorliegt, so sei die Kündigung …