Gegenüber einem Mann, gegen den wegen häuslicher Gewalt im Beisein seines Kindes zwei Strafbefehle u.a.wegen Körperverletzungsdelikten verhängt worden waren, ist zu Recht dessen staatliche Anerkennung als Erzieher widerrufen worden (Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 28.01.2020, Az. VG 3 K 924.18). Es handele sich um schwere Verfehlungen, die die Unzuverlässigkeit des Mannes begründeten. Was war geschehen? Der Kläger ist seit 1994 …