SG Dresden bestätigt den Anspruch auf Fahrtkostenersatz bei stufenweiser Wiedereingliederung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Kran­ken­kas­se hat einem Ar­beit­neh­mer, der wäh­rend einer stu­fen­wei­sen Wie­der­ein­glie­de­rungs­maß­nah­me wei­ter­hin Kran­ken­geld er­hält, auch die Kos­ten für Fahr­ten zum Ar­beits­ort zu er­stat­ten. Der An­spruch ist be­schränkt auf die Kos­ten der Be­nut­zung eines re­gel­mä­ßig ver­keh­ren­den öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tels der nied­rigs­ten Be­för­de­rungs­klas­se, so das So­zi­al­ge­richt Dres­den mit Urteil vom 17.06.2020 (S 18 KR 967/19). Hintergrund: Ansprüche bei stufenweiser Wiedereingliederung Mit der stufenweisen Wiedereingliederung …