OVG: Zuschuss zu den Personalkosten eines Kindergartens nur bei tarifgerechter Eingruppierung der Beschäftigten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Voraussetzung eines Rechtsanspruchs des Trägers einer Kindertagesstätte gegen den Träger der Jugendhilfe auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personalkosten ist, dass es sich um Personalkosten für tarifgerecht besetzte Stellen handelt, die Beschäf­tigten also entsprechend den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert worden sind. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rhein­land-Pfalz in Koblenz in zwei Berufungsverfahren.