Telefonische Krankschreibungen sind ab sofort (07.12.2023) wieder für Patienten mit leichten Erkrankungen möglich. Die entsprechende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses begrüßt das Bundesministerium für Gesundheit. Die Regel war im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz angelegt, um Praxen zu entlasten, Bürokratie abzubauen und unnötige Arztbesuche zu vermeiden. Der Beschluss im Detail: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) kann nun auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Dies gilt für …
Telefonische Krankschreibung nach Medienberichten wohl bald wieder möglich
Die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten, soll dauerhaft eingeführt werden. Nach Medien-Informationen (tagesschau.de) könnte die Regelung schon zum 07.12.2023 kommen. Während der Corona-Pandemie hat sich das Verfahren bewährt, Krankschreibungen telefonisch zu erhalten. Nun soll es dauerhaft eingeführt werden. Der Bundestag beschloss dies im Sommer, und bis Ende Januar sollte eine Richtlinie dazu vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt werden. Angesichts steigender …
Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ab sofort wieder möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Sie gilt vorerst befristet bis 30.11.2022. Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. …
Telefonische Krankschreibungen bis 31.3.2021 verlängert
Nach Medienberichten ist die Möglichkeit, sich bei leichteren Erkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen, bis 31.3.2021 verlängert wordem.
Telefonische Krankschreibungen sind wieder möglich
Befristet vom 19.10.2020 bis vorerst bis 31.12.2020 können nach einer Mitteilung des Femeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere …