Ein Schaden an der Halswirbelsäule einer Getränkeverräumerin, der nicht durch das Tragen schwerer Lasten auf der Schulter entsteht, sondern seine Ursache im alleinigen Tragen, Ziehen oder Schieben schwerer Lasten hat, ist keine Listen-BK. Ein solcher Schaden sei nach Ansicht des LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 06.04.2021, Az. L 3 U 172/20) auch nicht als eine sog. “Wie-BK” anzuerkennen. Arbeitsschutzvorschriften wie die …