ArbG Siegburg: Fristlose Kündigung wegen unterschlagener Trinkgelder

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Behält ein Arbeitnehmer Trinkgelder für sich, die zur Verteilung auf alle Mitarbeiter bestimmt sind, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist nach einem Urteil des ArbG Siegburg (Az. 5 Ca 413/22) dann gerechtfertigt. Der Fall Der Kläger war bei der Beklagten seit 7 Jahren als Kfz-Technikmeister beschäftigt. Im Betrieb wurden größere …